Computer
für Menschen
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
2. Angebot und Vertragsabschluß, Lieferungen und Leistungen
3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine (Gilt nur für Kaufleute)
4. Installation, Schulung und Beratung
5. Gewerbliche Schutzrechte , Urheberrechte, Lieferung von Software-Programmen, Nutzungsberechtigung
6. Abnahme und Gefahrenübergang
7. Preise und Zahlungsbedingungen
8. Eigentumsvorbehalt
9. Gewährleistung
10. Haftung und weitergehende Gewährleistung
11. Export- und Importgenehmigungen
12. Datenschutz
13. Allgemeine Bestimmung

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Computer für Menschen, Steffen Seidler, (nachfolgend Computer für Menschen genannt), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf den Fachhandelsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Computer für Menschen schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Computer für Menschen.

2. Angebot und Vertragsabschluß, Lieferungen und Leistungen
2.1 Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Computer für Menschen zustande. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
2.2 Computer für Menschen ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte oder angepasste Vertragsprodukte zu liefern, sofern deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.3 Das Recht der Teillieferung und -leistung und deren Fakturierung bleibt der Computer für Menschen ausdrücklich vorbehalten.
2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Computer für Menschen zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingeladen werden.
2.5 Fristen, insbesondere Liefertermine werden nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Computer für Menschen vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig
davon, ob sie bei Computer für Menschen oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche
Maßnahmen, Arbeitkämpfe jeglicher Art, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Sabotage, Rohstoffmangel,
unverschuldete verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verlängern Fristen und Liefer- bzw.
Leistungstermine entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges
auftreten.
2.6 Sollte Computer für Menschen mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerung länger als sechs Wochen dauern, ist auch Computer für Menschen berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten
2.7 Sofern nicht anders vereinbart, ist Computer für Menschen berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine (Gilt nur für Kaufleute)
3.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebungen von Lieferterminen mit Computer für Menschen vereinbart, die er zu vertreten hat, kann Computer für Menschen ohne gesonderten Nachweis Schadensersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen.
3.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat Computer für Menschen zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmten oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.

4. Installation, Schulung und Beratung
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Produkten selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch Computer für Menschen als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Produkte, gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden, schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

5. Gewerbliche Schutzrechte , Urheberrechte, Lieferung von Software-Programmen, Nutzungsberechtigung
5.1 An den Vertragsprodukten inkl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen
Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte der Hersteller/
Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Vertragsprodukten dürfen vom Kunden nicht verändert
abgedeckt oder beseitigt werden.
5.2 Bei Weiterverkauf ist der Kunde verpflichtet seinen Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und
Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.
5.3 Die Lieferung von Software-Programmen erfolgt unter Beachtung von Lizenzbedingungen der Computer für Menschen, die vom Kunden anerkannt werden. Sind die Software-Programme nicht von Computer für Menschen
erstellt, sondern einem anderen Hersteller, werden dessen Lizenzbedingungen in den Vertrag einbezogen und vom
Kunden anerkannt. Das Urheberrecht steht dem Hersteller der Programme zu, der Kunde erhält lediglich ein
Nutzungsrecht an den veräußerten Software-Programmen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder
Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die Computer für Menschen von allen Ansprüchen
freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend
gemacht werden.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich, Kopien der Software-Produkte nicht an Dritte weiterzugeben; hierzu gehören auch Niederlassungen oder Tochtergesellschaften des Kunden. Für Programmhandbücher und andere Unterlagen
gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich Reproduktion und Weitergabe. Stammen die Software-Produkte von
einem anderen Hersteller, gelten für das Verbot der Weitergabe der Software-Produkte dessen Bestimmungen, die der Kunde hiermit anerkennt.
5.5 Eine Verletzung der Verpflichtungen des Kunden zu Ziff. 2 berechtigt Computer für Menschen, vom Kunden eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung zu fordern. Davon unberührt bleibt die
Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen gegen den Kunden.

6. Abnahme und Gefahrenübergang
6.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen.
Unwesentliche Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
6.2 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen
Personen, die von Computer für Menschen benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des
Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne
Verschulden von Computer für Menschen verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft an den Kunden über.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Datenträger und deren Erstellung, Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind ggf. die Preise der Auftragsbestätigung wenn sie von der Preisliste abweichen, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Dienstleistungen
werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.
Computer für Menschen ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
7.2 Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungserstellung erfolg mit Lieferung.
Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Computer für Menschen kosten- und spesenfrei
angenommen.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Computer für Menschen ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Das Recht zur
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Computer für Menschen bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger
Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
8.2 Der Kunde ist zur Weitergabe des Vertragsproduktes im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter
Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung in irgendeiner Form. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Computer für Menschen hinzuweisen und Computer für Menschen unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür
verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Computer für Menschen berücksichtigt.
8.3 Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit nicht Computer für Menschen gehörenden Waren wird
Computer für Menschen Miteigentümer an der einheitlichen Sache. Die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis
des Rechnungswertes, den die Einzelkomponenten zur Zeit der Verbindung haben. Be- und Verarbeitung der
Vorbehaltsware erfolgen für Computer für Menschen als Hersteller, ohne Computer für Menschen zu verpflichten. An
der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von Computer für Menschen im Sinne der vorstehenden
Bestimmungen.
8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen von Computer für Menschen an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden ist Computer für Menschen zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware nach Mahnung
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Computer für Menschen
gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.
8.5 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der
Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an Computer für Menschen ab. Computer für Menschen
ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und –verpflichtet. Auf
Verlangen von Computer für Menschen verpflichtet sich der Kunde die abgetretenen Forderungen zu benennen.
Computer für Menschen darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretungen offen legen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von Computer für Menschen um mehr als 20%, gibt
Computer für Menschen auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

9. Gewährleistung
9.1 Computer für Menschen gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind. Computer für Menschen
gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und
in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibung in der
Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von
Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Computer für Menschen
schriftlich bestätigt wurden.
9.2 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler bei Software-Programmen unter allen
Anwendungsgebieten auszuschließen. Computer für Menschen übernimmt deshalb die Gewährleistung für
Programme nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. Computer für Menschen gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Kunden keine Material- und
Herstellungsfehler hat. Die Verantwortung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden
genügen, sowie dass die Auswahl, die Installation und die Nutzung der Programme die beabsichtigten Ergebnisse
tragen, liegt beim Kunden.
9.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:
betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und
fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die Computer für Menschen etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den
Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
9.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Computer für Menschen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Computer für Menschen über. Falls Computer für Menschen Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
9.6 Gilt nur für Kaufleute:
Im Falle der Nachbesserung übernimmt Computer für Menschen die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der
Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten
für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis
stehen.
9.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Computer für Menschen berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Computer für Menschen berechnet. Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung / Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

10. Haftung und weitergehende Gewährleistung
10.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Computer für Menschen haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet Computer für Menschen nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gem. §823 BGB.
10.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer das Folgeschadensrisiko umfassenden
Eigenschaftssicherung Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht
10.3 Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von 12 Monaten seit Lieferung bzw. Erbringen der Leistung.

11. Export- und Importgenehmigungen
11.1 Von Computer für Menschen gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D.C. 20230, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen. Bevor er solche Produkte exportiert.
11.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von Computer für Menschen,
bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Computer für Menschen.

12. Datenschutz
Der Kunde Computer für Menschen, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

13. Allgemeine Bestimmung
13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.2 Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist München.
13.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sind ausgeschlossen
13.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Computer für Menschen kosten- und spesenfrei angenommen.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Computer für Menschen ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Das Recht zur
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.